Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
4. Aufl. 2014
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S. 39V. Drittstaatsangehörige am Arbeitsmarkt der EU
Um das Bild der Arbeitsmigration in der EU zu vervollständigen, wird in diesem Kapitel ein Überblick über die Regeln gegeben, nach denen Drittstaatsangehörige (DSA) in der Union eine Beschäftigung aufnehmen können. Gesetzgeberische Maßnahmen in diesem Bereich gehen zurück auf das 1999 ins Leben gerufene Tampere-Programm, benannt nach der Tagung des Europäischen Rates, in der die wichtigsten Ziele umrissen wurden. Dieses Programm wurde von einem Aufruf zur Einführung von klar definierten Rechten für sich rechtmäßig in der EU aufhaltende DSA begleitet, die im Prinzip vergleichbar mit den Rechten der EUBürger sein sollten. Als Vorbemerkung sei darauf hingewiesen, dass der größte Teil dieses Kapitels nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark gilt, die sich an der SchengenZusammenarbeit nur in begrenztem Umfang beteiligen.
Die aktuellen Regeln für das Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehöriger ähneln in der Tat jenen, die für EUBürger durch die UnionsbürgerRL vorgesehen sind: Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten kann man ein „Schengen-Visum“ auf relativ unkomplizierte Weise erhalten. Für diesen Zeitraum kann sich der Inhabe...