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Hießl/Runggaldier

Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2981-0

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Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts (4. Auflage)

S. 12III. Soziale Grundrechte

Auf internationaler Ebene wird üblicherweise zwischen Grundrechten (Menschenrechten) der sogenannten ersten und solchen der zweiten Generation unterschieden. Die erste Gruppe – bürgerlich-politische Grundrechte – bezwecken iW den Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in ihre Freiheiten durch den Staat (oder durch Dritte, wobei der Staat es verabsäumt zu intervenieren). Dazu gehören zB das Recht auf Leben, die Freiheit vor Verfolgung sowie die Meinungs­ und Vereinigungsfreiheit. Im Gegensatz dazu umfasst die zweite Generation – soziale (oder sozioökonomische) Rechte – Standards, die ein Staat aktiv zur Verfügung stellen muss, um dem Einzelnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Darunter fallen zum Beispiel die Bereitstellung von sozialem Schutz und die Gesundheitsversorgung.

Für das EU­Recht spielen Grundrechte in den letzten Jahren im Allgemeinen eine zunehmende Rolle. Gegenwärtig ist eine umfassende Auflistung von Grundrechten als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts in Art 6 EUV zu finden, der iW eine Kodifizierung der Rsp des EuGH ab den späten 1960er Jahren (beginnend mit Stauder) darstellt. Diese Rsp hatte bereits die EMRK und die verfassungsrechtlichen ...

Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts

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