Gestaltung von GmbH-Verträgen
2. Aufl. 2020
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S. 159Muster 6: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Huber GmbH(in der Folge kurz „Gesellschaft“)in der Fassung des Gesellschafterbeschlusses vom [Datum], mit dem die Zustimmung erteilt wurde
Vorbemerkung
Punkt 6. des Gesellschaftsvertrages regelt die innere Ordnung des Aufsichtsrates sowie die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder. Dazu werden durch diese Geschäftsordnung ergänzende Regelungen getroffen.
Aufsichtsratsvorsitz
Der Aufsichtsratsvorsitzende oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter hat die Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten, für die ordnungsgemäße Ladung zu sorgen, die Sitzung zu leiten bzw im Falle von Umlaufbeschlüssen für deren ordnungsgemäßes Zustandekommen Sorge zu tragen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch der Mitwirkung der Geschäftsführung bedienen.
Sitzungen
Der Aufsichtsrat tritt mindestens quartalsmäßig zusammen.
Seine Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch dessen Stellvertreter schriftlich per Einschreiben mindestens 8 Tage vor dem Termin unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung einberufen. Eine Kopie des Einbe...