Gestaltung von GmbH-Verträgen
2. Aufl. 2020
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S. 151Muster 5: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung mit mehreren Geschäftsführern
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Huber GmbH(in der Folge kurz „Gesellschaft“)in der Fassung des Gesellschafterbeschlusses vom [Datum]
Aufgaben der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung obliegt die Leitung des gesellschaftlichen Unternehmens, das insbesondere nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu führen ist. Die Geschäftsführer haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschafter und dieser Geschäftsordnung und allfälliger Bestimmungen im Anstellungs- oder Geschäftsführervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu führen.
Vertretung nach außen
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Einschränkungen vertreten, soweit nicht durch Beschluss der Gesellschafter eine andere Vertretungsberechtigung festgesetzt ist.
Eine Vertretung der Gesellschaft ist nur zulässig, wenn auch im Innenverhältnis die Berechtigung zur Geschäftsführung vorliegt. Sämtliche Geschäftsführer und Prokuristen habe...