Gestaltung von GmbH-Verträgen
2. Aufl. 2020
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S. 145Muster 4: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung mit einem einzigen Geschäftsführer
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Huber GmbH(in der Folge kurz „Gesellschaft“)in der Fassung des Gesellschafterbeschlusses vom [Datum]
Aufgaben der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung obliegt die Leitung des gesellschaftlichen Unternehmens, das insbe-sondere nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu führen ist. Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Be-schlüsse der Gesellschafter und dieser Geschäftsordnung und allfälliger Bestimmungen im Anstellungs- oder Geschäftsführervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu führen.
Vertretung nach außen
Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Einschränkungen vertreten.
Eine Vertretung der Gesellschaft ist nur zulässig, wenn auch im Innenverhältnis die Berechtigung zur Geschäftsführung vorliegt. Der Geschäftsführer und die Prokuristen haben daher bei der Vertretung der Gesellschaft nach außen darauf zu achten, dass für die Vertretung auch die Berechtigung zur Geschäftsführung im Innenverhältnis gegeben ist.