Erbrecht Neu 2017
1. Aufl. 2016
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S. 16916. Kapitel
Wie läuft das Verlassenschafts- verfahren ab?
Johannes Reich-Rohrwig
16.1. Ziel des Verlassenschaftsverfahrens
Ziel des Verlassenschaftsverfahrens ist es, alle Vermögenswerte, Rechte und Pflichten des Verstorbenen an seinen/seine Rechtsnachfolger, den (die) „Erben“, zu übertragen und Rechtssicherheit für jedermann zu schaffen: Denn der Tod eines Menschen und die Rechtsnachfolge sind nicht nur für seine Erben, sondern auch für Dritte, wie zB Vermieter, Banken, Versicherungen und andere Vertragspartner, Behörden (etwa die Zulassungsbehörde, wenn ein KFZ vorhanden ist), die Steuerbehörde ua, von Bedeutung.
Zur Frage, ob gegebenenfalls (auch) ein ausländisches Verlassenschaftsgericht zuständig ist, siehe unter 16.16.
16.2. Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens („Verlassenschaftsabhandlung“) durch Gericht und Gerichtskommissär
Das Verlassenschaftsverfahren ist vom Gericht unter Beiziehung eines Notars als Gerichtskommissär durchzuführen. Im Wesentlichen läuft die Abhandlung wie folgt ab:
Sobald die Personenstandsbehörde – die Magistratsabteilung (in Wien: MA 26) oder Bezirkshauptmannschaft – vom Tod des Verstorbenen erfährt, übermittelt sie die Sterbeurkunde an das Verlassensc...