Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 19917. Betriebsveräußerung und Veräußerungsgewinnermittlung, Betriebsaufgabe und Aufgabegewinnermittlung
Immer wieder kommt es vor, dass ein Betrieb verkauft oder aufgegeben wird. Dabei gelten mehrere Sonderregelungen. So muss zwingend zum Schluss ein Betriebsvermögensvergleich erfolgen, auch wenn zuvor die EAR als Gewinnermittlungsmethode verwendet wurde. Ebenso gibt es bei der Besteuerung des etwaigen Veräußerungsgewinns oder Aufgabegewinns im Einkommensteuerrecht Ermäßigungen, um die Wirkung des progressiven Steuertarifs zu mildern.
17.1. Veräußerungsgewinn und Aufgabegewinn
Die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ist im unternehmerischen Leben der letzte Akt. Spätestens dann wird nach dem System doppelte Buchhaltung (Betriebsvermögensvergleich) abgerechnet. Das ist auch logisch, denn dem Veräußerungserlös wird der Einsatz gegenübergestellt. Der Einsatz ist im Grunde der ganze Betrieb (alle Vermögenswerte minus allfällige Schulden).
Auch die Einkommensteuer wird nach dem Verursachungsprinzip ermittelt, nicht mehr nach dem Zufluss- und Abflussprinzip. Der Gewinn ist somit realisiert, wenn der Anspruch auf den Veräußerungserlös besteht (sog Anspruchsprinzip), nicht erst wenn er tats...