Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 19016. EAR und verschiedene Gesellschaftsformen
Die EAR ist nicht nur bei Einzelunternehmen als Gewinnermittlungsmethode eine zulässige und übliche Form. Auch Offene Gesellschaften (OG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Vereine können die EAR nutzen, solange die jeweiligen Umsatzgrenzen nicht überschritten werden (siehe Kapitel 4.1.).
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG müssen hingegen stets ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Doch auch bei Kapitalgesellschaften ist die EAR nicht ganz zu ignorieren. Zwar muss zB die GmbH selbst bilanzieren, die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer können aber auf ihrer persönlichen Ebene die EAR zur Ermittlung ihrer Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit anwenden. Dabei kommt häufig die 6%ige Basispauschalierung zur Anwendung, sofern kaum betriebliche Ausgaben des GS-Geschäftsführers vorhanden sind (siehe Kapitel 10.1.1.).
Bei den Personengesellschaften KG und OG wird der Gewinn zunächst auf Gesellschaftsebene ermittelt. Die Personengesellschaft erstellt also einen Jahresabschluss, je nach Größe und Präferenz der Gesellschaft durch EAR oder durch Betriebsvermögensvergleich....