Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 18415. EAR und Immobilien
Unternehmen können, genauso wie Private, unabhängig von ihrer Gewinnermittlungsart Immobilien besitzen und auch wieder verkaufen. Die einkommensteuerliche Immobilienbesteuerung unterscheidet im Ergebnis kaum noch zwischen privaten und betrieblichen Grundstücken. Ein paar Besonderheiten gibt es aber doch.
Klarerweise kann im Rahmen dieses Buches nicht die komplette Immobilienbesteuerung besprochen werden, hier sind nur die wichtigsten Bereiche näher ausgeführt.
15.1. Zugehörigkeit zum Betrieb
Auch bei Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können Immobilien zum Betriebsvermögen gehören, nämlich dann, wenn sie betriebsnotwendig sind. Betriebsnotwendigkeit besteht, wenn das jeweilige Wirtschaftsgut objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist und auch tatsächlich im Betrieb verwendet wird (EStR Rz 471). Die bloße Möglichkeit der Nutzung reicht dabei noch nicht aus. Erst die tatsächliche Verwendung bewirkt die Einstufung als notwendiges Betriebsvermögen ().
Bei Gebäuden und Grundstücken kann im Fall einer sowohl betrieblichen als auch privaten (= gemischten) Nutzung eine Aufteilung erfolgen. Als Folge ist dann nur der betri...