Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 18114. Lohnverrechnung und EAR
Natürlich werden auch Betriebe mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Dienstnehmer beschäftigen. Entsprechend sind dann die Auszahlungen dafür Betriebsausgabe.
Vom Grundsatz her gilt freilich auch bei der Lohnverrechnung und der Erfassung der Lohnausgaben und Lohnnebenkosten das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Das heißt, wenn die Nettolöhne ausbezahlt sind, ist die Ausgabe zu erfassen. Die Bezahlung der Lohnsteuer findet sich auf dem Ausgabenkonto, nicht wie in der doppelten Buchführung auf einem Bestandskonto, wieder. Die Lohnsteuer ist aber ein Bestandteil des Bruttogehaltes und wird vom Dienstgeber für den Dienstnehmer abgeführt. Gleiches gilt für den Dienstnehmeranteil in der Sozialversicherung.
In der klassischen EAR werden alle diese Zahlungen auf entsprechende Konten gebucht, sobald sie tatsächlich bezahlt werden, und entsprechend auf Konten aufgeteilt: Nettogehalt, abgeführte Lohnsteuer, abgeführte Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil und Dienstgeberanteil). Ebenso werden die anderen Lohnnebenkosten bei Bezahlung zur Betriebsausgabe. Zählt man diese Positionen wieder zusammen, kommt man rechnerisch zu den gesamten Personalausgaben.
Dabei kann es auf Grund des Zuf...