Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 15513. Wechsel der Gewinnermittlungsart (von EAR zur doppelten Buchführung)
Es kann freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart kommen.
Ein freiwilliger Wechsel erfolgt oft, wenn die Informationserfordernisse steigen. Der typische Wechsel geschieht dann von der EAR zur doppelten Buchführung. Auch die Wechsel zu oder von einer Pauschalierungsform erfolgen häufig freiwillig – oft zum Zweck der steuerlichen Optimierung in Erwartung eines höheren Nettoergebnisses (weniger Steuerlast).
Gesetzlich notwendige Wechsel finden in aller Regel wegen einer Änderung der Rechtsform oder wegen Überschreitung von Umsatzgrenzen statt (siehe Kapitel 4.1.). GmbHs und Aktiengesellschaften müssen unabhängig von der Umsatzhöhe ihr Ergebnis durch doppelte Buchführung ermitteln. Wird also von der Rechtsform Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (KG, OG) zur Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gewechselt (Umgründung), muss immer auch ein Wechsel auf die doppelte Buchführung erfolgen – außer es wurde bereits zuvor diese Gewinnermittlungsart verwendet.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt die Buchführungspflicht ab Überschreiten der Umsatzgren...