Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 538. Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen
Die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen ist ein Kernthema und von besonderer Bedeutung, denn formal richtige Bücher haben die Vermutung auch der materiellen Richtigkeit für sich, das heißt, die Finanzverwaltung muss sie – in der Regel – akzeptieren und die Steuerklärungen dementsprechend zur Veranlagung heranziehen, und sie kann bei einer Betriebsprüfung, wenn nichts anderes herauskommt, nichts machen.
8.1. Gesetzliche Vorgaben zur Ordnungsmäßigkeit von Aufzeichnungen
Die Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen sind leicht von der doppelten Buchführung auf die EAR umlegbar, wobei sich die Ordnungsmäßigkeit auf jene für die Aufzeichnungsform EAR essenziellen Teile beschränken wird – also die Einnahmen und Ausgaben. Im Detail sind die Grundsätze aus der Bundesabgabenordnung ableitbar, es sei auf die entsprechende Fachliteratur verwiesen. An dieser Stelle beschränken sich die Ausführungen dazu auf das für die EAR Notwendige.
(1) Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 131 und 131b entsprechen, haben die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nich...