Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 406. Verschiedene Verrechnungsfälle
6.1. Vorauszahlungen (Akontos)
Akontos in jede Richtung, erhalten oder gegeben, bedeuten einen Geldzufluss oder -abfluss. Diese Vorauszahlungen hängen in der Regel mit der zu erbringenden oder zu erhaltenden Leistung oder Ware zusammen. Dem Zufluss-Abfluss-Prinzip entsprechend sind Vorauszahlungen nach dem System der EAR eben Ausgaben oder Einnahmen und damit ergebniswirksam. Eine Einschränkung stellen dabei die Regelungen zu verteilungspflichtigen Vorauszahlungen dar (siehe Kapitel 5.1.2.). Anders ist das in der doppelten Buchführung, da sind erhaltene oder gegebene Anzahlungen nicht ergebniswirksam, weil die Leistung noch nicht erbracht ist.
6.2. Gutschriften
Gutschriften bedeuten nicht immer Geldfluss, sondern nur den Anspruch auf Geld oder die Verpflichtung zur Bezahlung. Das heißt aber, dass derjenige, der eine Gutschrift erhalten hat, entsprechend darüber verfügen kann. Nachdem der Grundsatz der Verfügungsmacht beim Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten ist, gelten auch Gutschriften bei ihrer Gewährung – egal, in welche Richtung – als zu- oder abgeflossen.
Bei Gutschriften, die nicht am Bankkonto aufscheinen – weil sie beispielsweise auf dem Finanzamtsver...