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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3849-2 978-3-7073-3849-2

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Dokumentvorschau
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis (1. Auflage)

S. 154. Wer darf, wer nicht?

Im Zusammenhang mit der Gegenüberstellung von EAR und Betriebsvermögensvergleich muss immer beachtet werden, ob die Gewinnermittlung mittels EAR überhaupt möglich ist.

Denn nur, wer nicht buchführungspflichtig ist, darf die EAR als Gewinnermittlungsmethode wählen.

Die Buchführungspflicht ergibt sich zum Großteil entweder aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aus der Bundesabgabenordnung (BAO) oder aus dem Einkommensteuergesetz (EStG).

4.1. Buchführungsgrenzen – gesetzliche Regelungen in UGB, BAO, EStG

Da die Bundesabgabenordnung und das Einkommensteuergesetz bei der Buchführungspflicht in weiten Teilen auf das Unternehmensgesetzbuch referenzieren, ist es vernünftig, zunächst die Bestimmungen in diesem Rechtsgebiet anzusehen.

4.1.1. Buchführungspflicht nach UGB

Ein Unternehmen ist buchführungspflichtig, wenn es nach unternehmensrechtlichen Vorschriften (§ 189 Abs 1 UGB) dazu verpflichtet ist:

  • Die Buchführungspflicht trifft auf jeden Fall die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE). Für diese Rechtsformen gilt eine automatische Unternehmereigenschaft nach § 2 UGB und damit eine aut...

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