Datenschutz in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2022
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S. 22810. Konsequenzen
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 20 Mio € oder 4 % des gesamten weltweit erzielten (Konzern-)Jahresumsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Geldstrafen können grundsätzlich das Unternehmen selbst treffen, im Verwaltungsstrafverfahren werden aber auch die verantwortlichen Organe als Beschuldigte geführt.
Manche datenschutzrechtlichen Verstöße können auch strafrechtlich relevant sein und für einzelne Personen zu einer Haftstrafe führen.
10.1. Geldbußen
Um das durch die DSGVO eingeführte unionsweite Datenschutzniveau zu gewährleisten, wurden empfindlich hohe Geldbußen als Sanktion für Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingeführt.
Die Geldbußen sind in Österreich als Verwaltungsstrafe qualifiziert und werden daher im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens verhängt. Für die Verhängung und Durchsetzung ist in Österreich die Datenschutzbehörde zuständig. Ein Straferkenntnis der Datenschutzbehörde kann grundsätzlich mittels einer Beschwerde an das BVwG bekämpft werden (siehe Kapitel 2.4.).
10.1.1. Wie hoch sind die Geldbußen?
Abhängig von der Art des Verstoßes sieht die DSGVO unterschiedliche Strafrah...