Datenschutz in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2022
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S. 2049. Betroffenenrechte
Damit betroffene Personen in Kontrolle ihrer Daten bleiben können, haben sie gegenüber dem Verantwortlichen einige Rechte. Diesbzgl Anfragen müssen vom Verantwortlichen unverzüglich beantwortet werden. In der Praxis kommen die Rechte auf Auskunft, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung und das Beschwerderecht besonders häufig vor.
Um den Umgang mit Anfragen zu erleichtern, finden sich in diesem Kapitel auch eine Checkliste und ein Muster für Anfragebeantwortungen.
Überlegen Sie sich, wie mit Anfragen umgegangen wird – wer ist zuständig, wie wird die Identität überprüft, sind die notwendigen Daten auffindbar – und schulen Sie Ihre Mitarbeiter*innen dahingehend. Gibt es eine auf Unternehmen angepasste Checkliste bzw ein Antwort-Management-System, können die Fristen und Inhalte leichter erfüllt werden.
Die DSGVO enthält einige Rechte für betroffene Personen, die es ihnen ermöglichen sollen, den Überblick über die Verarbeitung ihrer Daten zu behalten:
Recht auf Auskunft;
Recht auf Berichtigung;
Recht auf Löschung;
Recht auf Einschränkung;
Recht auf Datenportabilität;
Recht auf Widerspruch;
Beschwerderecht und
Recht auf Widerruf der Einwilligung.
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