Datenschutz in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2022
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S. 1788. Konkrete Anwendungsfälle
Im folgenden Kapitel werden einige konkrete Anwendungsfälle, die in der betrieblichen Praxis immer wieder datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen, überblicksmäßig behandelt, um ein Grundverständnis für die Problematiken zu schaffen sowie Praxistipps und Muster zu geben.
8.1. Kundendaten
Die Verarbeitung von Kundendaten birgt, auch im B2B Geschäft, datenschutzrechtliche Tücken. Bereits bei der Erhebung der Daten muss Acht gegeben werden. So sollte zB beim Tausch von Visitenkarten gleich eine Einwilligung zur weiteren Kontaktaufnahme dokumentiert werden und auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden.
Die Verarbeitung der Daten ist in den meisten Fällen zulässig, da ein Vertragsverhältnis besteht oder angebahnt wird. Es ist dabei aber genau abzugrenzen, ob die jeweils erhobenen Daten auch tatsächlich für die Vertragserfüllung bzw ‑anbahnung notwendig sind. Verarbeitungen für andere Zwecke, wie zB Marketing oder die Anzeige von Kaufempfehlungen mittels Profiling, könnten durch berechtigte Interessen gerechtfertigt sein. Hier ist jedenfalls eine genaue Prüfung und Interessenabwägung im Einzelfall notwendig.
Der in der Regel zweitgrößte Bereich der D...