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Rauth

Betriebsaufgabe und -übertragung von freien Berufen

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-4002-0

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Betriebsaufgabe und -übertragung von freien Berufen (1. Auflage)

S. 42. Einkommensteuer

2.1. Freiberufliche Tätigkeit

2.1.1. Überblick

Im § 22 EStG werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in zwei Gruppen unterteilt – zum einen die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (Z 1) und zum anderen die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Z 2). Für den Begriff der selbständigen Arbeit findet sich im Gesetz keine unmittelbare Definition. Der Inhalt ist vielmehr aus den in den beiden Ziffern aufgezählten Tätigkeiten abzuleiten. Prägend für die selbständige Arbeit ist das Erfordernis einer bestimmten Berufsausbildung oder das Vorhandensein besonderer persönlicher Fähigkeiten beziehungsweise Kenntnisse. Im Mittelpunkt steht somit die persönliche Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen, welche sich oftmals auf Grundlage eines Auftragsverhältnisses entfaltet. Die Wichtigkeit der Person des selbständig Tätigen wurde bereits in der amtlichen Begründung zum EStG 1934 betont. Der maßgebende Faktor ist demnach nicht der Einsatz von Betriebsvermögen, sondern die eigene Arbeitskraft des Steuerpflichtigen. Fehlendes Betriebsvermögen ist jedoch kein tatsächliches Bestimmungsmerkmal für selbständige Arbeit. In Ausnahmefällen wie bei Fachärzten kann das Betriebsvermögen sehr wohl ...

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