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Europäisches Beihilfenrecht | European State Aid Law

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4701-2

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Dokumentvorschau
Europäisches Beihilfenrecht | European State Aid Law (1. Auflage)

S. 1579. Rückforderung – State aid recovery

9.1. Einführung

Die Rückforderung ist zentrale Folge von rechtswidrigen Beihilfen, also solche, die gegen das Durchführungsverbot des Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV verstoßen haben und soll als Heilmittel dagegen agieren.

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit.

Dagegen benötigt es bei beihilfenrechtskonformer Anmeldung schon deshalb keiner Rückforderung der gewährten Beihilfe, da die Stillhaltepflicht zur Anwendung kommt und damit die Maßnahme noch gar nicht gewährt wurde.

Rückforderungen werden entweder auf europarechtlicher Ebene von der Kommission mittels Beschlüssen angeordnet oder direkt auf nationaler Ebene im Wege eines nationalen Verfahrens.

Abb 18: Das Durchführungsverbot

9.2. Zweck

Die Rückforderung hat den Zweck der Wiederherstellung der Marktsituation vor Implementierung der Beihilfe. Rückforderungen gewährleisten die Effektivität der beihilfenrechtlichen Vorschriften. Der EuGH hat dazu mehrmals festgestellt, dass die Rückforderung keine Sanktion darstellt. Vielmehr spricht er aus, dass der Rückforderungsbeschluss einer rechtswid...

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