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Ufertinger

Handbuch Örtliche Bauaufsicht

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4097-6

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Handbuch Örtliche Bauaufsicht (1. Auflage)

S. 4284. Die Phase nach Baufertigstellung

Der Fertigstellungstermin wurde eingehalten, alle Leistungen sind erbracht. Der nächste Schritt ist nun die Übernahme. Sie hat erhebliche rechtliche Bedeutung, geht doch mit diesem Akt die Gefahrentragung vom AN auf den AG über. Zudem beginnt mit erfolgter Übernahme die Gewährleistungsfrist zu laufen. Innerhalb dieser Frist kann der AG auftretende Mängel an der Bauleistung rügen und der AN ist verpflichtet, sofern der Mangel einer vertragswidrigen Ausführung entstammt, diesen zu beheben. Die ÖBA wird in diesem Zusammenhang vor allem im Vorfeld der Übernahme sowie bei der Übernahmebegehung selbst tätig. Dieser Zeitraum steht vordringlich der Dokumentation von vertragswidrig ausgeführten Leistungen zur Verfügung. Das Thema Übernahme wird in Kap 4.1. erörtert.

Der zweite wichtige Themenbereich, der von der ÖBA nach Beendigung der eigentlichen Baumaßnahme betreut wird, ist die Prüfung der Schlussrechnung. Welcher Aufwand hier auf die ÖBA zukommt, hängt sehr von der Qualität der bisherigen Abschlagsrechnungen ab. Der Idealfall wurde bereits skizziert: Im Zuge der Schlussrechnung wird lediglich der Deckungsrücklass vom Haftrücklass abgelöst. Ein Zuwachs ...

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