Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2008
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S. 191Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung als Tie-Breaker nach Art 4 Abs 3 OECD-MA und seine in Diskussion befindlichen Reformen
Katharina Haslinger
S. 193I. Bedeutung des Art 4 Abs 3 OECD-MA
Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung erfüllt im Rahmen der Abkommensanwendung unter anderem die Aufgabe der Auflösung doppelter Ansässigkeit für juristische Personen. Ebenso wie natürlichen Personen ist es nämlich auch juristischen Personen möglich, die innerstaatlichen Ansässigkeitsmerkmale von zwei oder mehr Staaten zu erfüllen. Gerade bei international operierenden Unternehmen können der Sitz- bzw Gründungsstaat und die Orte der Führung oder der Kontrolle des Unternehmens auseinander fallen. Was sich daher bei der Aufnahme der Tie-Breaker-Regelung in die Vertragsschablone des Musterabkommens im Jahr 1963 im Wesentlichen als Randproblem dargestellt hat, ist in einer Welt der Globalisierung keine Ausnahmeerscheinung mehr. Der Tie-Breaker-Regelung in Art 4 Abs 3 OECD-MA kommt daher eine stetig wachsende Bedeutung zu.
Die Bedeutung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung als Tie-Breaker-Regelung beschränkt sich nach der herrschenden Auffassung auf die Bestimmung des Ansässigkeitsstaates für Z...