Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2008
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S. 33Die Personeneigenschaft nach Art 3 Abs 1 lit a OECD-MA als Voraussetzung der Ansässigkeit
Michael Tumpel/Gernot Aigner
S. 35I. Einleitung
Österreich verfügt auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen über ein dichtes Netz bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Durch den Abschluss von DBA soll die Doppelbesteuerung zwischen den jeweiligen Vertragsstaaten vermieden werden. Die herrschende Lehre sieht darin Ziel und Zweck von DBA.
Die Mehrheit der von Österreich abgeschlossenen DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA). Dieses basiert auf den von der OECD in den Jahren 1963, 1977 und 1992 veröffentlichten Vertragsmustern, welche zuletzt 1994, 1995, 1997, 2000, 2002 und 2005 überarbeitet wurden. Die jeweilige aktuelle Fassung des OECD-Vertragsmusters wird auch von der österreichischen Delegation regelmäßig bei Vertragsverhandlungen herangezogen und es wird versucht, diese den neu abzuschließenden DBA zugrunde zu legen. Die von Österreich abgeschlossenen DBA können daher je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses variieren. Die weiteren Ausführungen beziehen sich daher grundsätzlich auf das OECD-MA. Sofern allerdings bestimmte DBA ...