Immobilien vererben und verschenken
2. Aufl. 2021
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S. 105 VI. Einkommensteuer und Immobilienertragsteuer
Die Übertragungsformen des Vererbens und Verschenkens einer Immobilie stellen ertragsteuerlich unentgeltliche Vorgänge dar, die beim Übertragenden keine Steuerpflicht im Sinne der mit dem StabG 2012 eingeführten ImmoESt auslösen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die ImmoESt an das Vorliegen einer privaten Grundstücksveräußerung und daher grundsätzlich an einen entgeltlichen Erwerb anknüpft. Die ImmoESt beträgt 30 % des steuerpflichtigen Gewinnes. Aus ertragsteuerlicher Sicht relevante Themen in diesem Zusammenhang sind die Hauptwohnsitzbefreiung, die gemischte Schenkung, die Fortsetzung der Abschreibung, die Geltendmachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand sowie die Erbauseinandersetzung.
S. 106A. Folgen beim Geschenkgeber – vermietete Immobilie
Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie steht dem Geschenkgeber keine Fortsetzung der offenen Zehntel- bzw Fünfzehntelabsetzungen für vorangegangene Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen zu. Im Jahr der Übertragung kann der darauf entfallende Zehntelbetrag/Fünfzehntelbetrag zwischen dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger nach Monaten aliquotiert werden. Der...