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Immobilien vererben und verschenken

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4045-7

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Dokumentvorschau
Immobilien vererben und verschenken (2. Auflage)

S. 39 III. Schenkungsanfechtung/Ersatzpflicht für Sozialhilfe

A. Allgemeines zur insolvenzrechtlichen Anfechtung

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen – darunter vorrangig der Anfechtung von Schenkungen – ist, dass eine natürliche Person in finanzielle Bedrängnis geraten kann, die ihren Hintergrund in familiären oder gesundheitlichen Belastungen, in Arbeitsplatzverlust, in unternehmerischem Scheitern oder einem aufwendigen Lebenswandel und dergleichen haben kann. Verdichtet sich der Verfall der finanziellen Lage derart, dass die Person ihren Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann, trachtet der Gläubiger danach, für seine Forderung durch Klagsführung einen Exekutionstitel (vollstreckbarer Zahlungsbefehl oder rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil) zu erwirken und die Befriedigung seiner Forderung im Exekutionsverfahren zu erwirken. Besteht kein pfändbares Einkommen, ist das pfändbare Einkommen schon durch Vorpfandrechte anderer Gläubiger belastet und ist kein Immobilienvermögen vorhanden, verläuft das Exekutionsverfahren zumeist ergebnislos. Durch ungünstig konditionierte Zwischenfinanzierungsmaßnahmen, Verzugszinsen und Eintreibungsko...

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