Immobilien vererben und verschenken
1. Aufl. 2016
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S. 99VI. Einkommensteuer und Immobilienertragsteuer
Die Übertragungsformen des Vererbens und Verschenkens einer Immobilie stellen ertragsteuerlich unentgeltliche Vorgänge dar, die beim Übertragenden keine Steuerpflicht im Sinne der mit dem StabG 2012 eingeführten ImmoESt auslösen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die ImmoESt an das Vorliegen einer privaten Grundstücksveräußerung und daher grundsätzlich an einen entgeltlichen Erwerb anknüpft.Diese Rechtslage bleibt auch von der mit in Kraft tretenden Steuerreform unverändert. Sie bringt Änderungen für die entgeltlichen Übertragungen, in Form der Erhöhung des besonderen Steuersatzes nach § 30a EStG von 25 % auf 30 % und des Entfalls des Inflationsabschlages. Aus ertragsteuerlicher Sicht relevante Themen in diesem Zusammenhang sind die Hauptwohnsitzbefreiung, die gemischte Schenkung, die Fortsetzung der Abschreibung, die Geltendmachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand sowie die Erbauseinandersetzung.
S. 100A. Folgen beim Geschenkgeber - vermietete Immobilie
Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie steht dem Geschenkgeber keine Fortsetzung der offenen Zehntel- bzw Fünfzehntelabsetzungen für vorangegangene Herstellungs- un...