Immobilien vererben und verschenken
1. Aufl. 2016
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S. 89V. Umsatzsteuer
Die Schenkung von Immobilien stellt einen Grundstücksumsatz dar, der dann umsatzsteuerliche Konsequenzen auslöst, wenn der Geschenkgeber der Immobilie die Unternehmereigenschaft laut § 2 UStG erfüllt. Sowohl die Vermietung für andere als Wohnzwecke als auch die Schenkung bzw Lieferung von inländischen Grundstücken sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit. Verbunden mit dieser Befreiung ist die Verpflichtung zur aliquoten Berichtigung der in den vorangegangenen zehn bzw 20 Jahren geltend gemachten Vorsteuern. Zu beachten ist, dass eine Korrektur der Vorsteuerbeträge nur anteilig mit einem Zwanzigstel (früher Zehntel) für jedes Jahr der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen hat. Wird der Weg der Option zur Regelbesteuerung gewählt, ergibt sich keine Notwendigkeit der Vorsteuerberichtigung.
S. 90A. Umsatzsteuerliche Rechtsfolgen beim Geschenkgeber
Wird ein unternehmerisch genutztes Grundstück im Wege einer Schenkung (unentgeltlich) übertragen, liegt eine Entnahme (Entnahmeeigenverbrauch) aus dem unternehmerischen Bereich vor. Gemäß § 3 Abs 2 UStG wird die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen,...