Sozialversicherung kompakt 2023
5. Aufl. 2023
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S. 94Kapitel 5: Gesetzliche Pensionsversicherung
Die auf der gesetzlichen Pensionsversicherung basierende Altersvorsorge ist neben der Kranken- und Unfallversicherung der dritte Zweig der Sozialversicherung im engeren Sinne. Die Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw Erwerbsfähigkeit und des Todes sind Pflichtleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht.
Aus dem Versicherungsfall des Alters gebühren:
die Alterspension;
die Korridorpension und die
Schwerarbeitspension.
Aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw der Erwerbsunfähigkeit gebühren:
die Invaliditätspension nach dem ASVG (Arbeiter);
die Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG (Angestellte);
die Erwerbsunfähigkeitspension nach dem GSVG und
die Erwerbsunfähigkeitspension für Land- und Forstwirte nach dem BSVG.
Aus dem Versicherungsfall des Todes gebühren:
die Hinterbliebenenpension (Witwen-/Witwer- und Waisenpension) und
die Abfindung.
Die höchstmögliche Bruttopension beträgt im Kalenderjahr 2023 grundsätzlich ca € 3.900,--. Von der Bruttopension werden 5,1% Krankenversicherungsbeiträge und die entsprechende Lohnsteuer abgezogen.
Anspruch auf eine Pension hat nur, wer ein bestimmtes Alter er...