Sozialversicherung kompakt 2023
5. Aufl. 2023
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S. 82Kapitel 4: Internationale Sozialversicherung
Erwerbstätige Personen sollen grundsätzlich in jenem Staat dem System der sozialen Sicherheit unterliegen, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben. Dies wird auch als Territorialitätsprinzip bezeichnet. Der Wohnsitz bzw der Unternehmenssitz oder die Staatsangehörigkeit sind hierbei zunächst unbeachtlich.
Um bei grenzüberscheitenden Sachverhalten eine doppelte oder mehrfache Versicherungspflicht zu vermeiden, wurden im Bereich der EU/EWR und der Schweiz entsprechende Zuständigkeitsregelungen getroffen bzw mit bestimmten Drittstaaten bilaterale Abkommen über die soziale Sicherheit (SV-Abkommen) geschlossen.
Aber auch im nationalen Sozialversicherungsrecht ist eine eigene Regelung für Entsendungsfälle normiert, die unter bestimmten Voraussetzungen den Verbleib im österreichischen Sozialversicherungssystem ermöglicht.
Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen können von den arbeits- oder steuerrechtlichen Bestimmungen abweichen. Internationale Sachverhalte sind daher immer getrennt nach sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
4.1. Nationale Vorschriften
Grundsätzlich unterliegen nur in Österre...