Sozialversicherung kompakt 2023
5. Aufl. 2023
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S. 11Kapitel 2: Versicherungsrecht
2.1. Echte Dienstnehmer
Echter Dienstnehmer ist, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. Es ist dabei eine Gesamtbetrachtung des Beschäftigungsverhältnisses anzustellen, im Rahmen dessen Merkmale der Abhängigkeit (Fremdbestimmung) gegenüber den Merkmalen der Unabhängigkeit (Selbständigkeit) überwiegen müssen.
Merkmale der persönlichen Abhängigkeit:
Weisungsunterworfenheit insbesondere hinsichtlich des persönlichen Verhaltens des Dienstnehmers bei der Tätigkeit;
Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften (zB Bekleidungsvorschriften, Rauch- bzw Alkoholverbote, Compliancegebote);
Kontrollunterworfenheit hinsichtlich der Einhaltung der persönlichen Weisungen und der betrieblichen Ordnungsvorschriften;
Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort;
Einbindung in die betriebliche Organisation;
die disziplinäre Verantwortlichkeit (dh, der Dienstnehmer muss bei einem Fehlverhalten uU mit disziplinären Maßnahmen rechnen) und
die persönliche Arbeitspflicht.
Mit „persönlicher Arbeitspflicht“ ist gemeint, dass der Dienstnehmer die Tätigkeit selbst erbringen muss und sich nicht vertreten lassen oder Hilfskr...