Die Kommanditgesellschaft, Band 2
2. Aufl. 2023
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Kapitel 6 Die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Geschäftsführern der Komplementär-GmbH
S. 1866.1. Grundsätzliches zur arbeitsrechtlichen Qualifikation des GmbH-Geschäftsführers
Die Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen ist davon abhängig, ob ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist. Dienstnehmer ist demnach eine Person, die in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird (§ 4 Abs 2 ASVG). Die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit müssen gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen. Das ist dann nicht anzunehmen, wenn der Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter ist oder wegen seiner Beteiligung imstande ist, Gesellschafterbeschlüsse zu verhindern. In diesen Fällen fehlt es an der persönlichen Abhängigkeit. Ein freier Dienstvertrag liegt hingegen dann vor, wenn der Geschäftsführer den Ablauf seiner Tätigkeiten jederzeit selbst gestalten und frei ändern kann.
Im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Qualifikation des GmbH-Geschäftsführers besteht nachfolgende Struktur:
Nichtselbständig tätiger Geschäftsführer: echter Dienstvertrag
–Streitigkeiten aus de...