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Fritz

Die Kommanditgesellschaft, Band 2

dbv

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0817-3

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Die Kommanditgesellschaft, Band 2 (2. Auflage)

S. 175Kapitel 5 Die GmbH & Co KG und ihre Gesellschafter im Ertragsteuerrecht

5.1. Die GmbH & Co KG als Mitunternehmerschaft

Die Komplementär-GmbH ist als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn sie reiner Arbeitsgesellschafter ohne Vermögenseinlage und ohne Teilnahme am Vermögen ist. Die Übernahme der Geschäftsführung und das Risiko der unbeschränkten Haftung reichen für die Annahme der Mitunternehmerstellung aus.

Es ist durchaus üblich, dass ein Kommanditist auch Mitglied des Geschäftsleitungsorgans der Komplementär-GmbH ist, welcher die Geschäftsführung der KG obliegt. Die zwischen der Komplementär-GmbH und den Geschäftsführern abgeschlossenen Dienstverhältnisse werden steuerlich anerkannt. § 23 Z 3 EStG erfasst nur die Vergütung der KG an die GmbH, nicht aber die Gehaltszahlungen der GmbH an den geschäftsführenden Kommanditisten.

Bei Personen, die nicht unternehmensrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind (zB Prokuristen), besteht üblicherweise kein wirtschaftlicher Grund dafür, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar für die KG zu erbringen. In einer typischen GmbH & Co KG trägt nur die KG die betrieblichen Aktivitäten, die Rolle der Komplementär-GmbH ist auf die Vertretung nach außen beschränkt.

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