Weinzierl

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Tipps für die Praxis (dbv)

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7041-0784-4

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Grenzüberschreitende Dienstleistungen (2. Auflage)

S. 10

1.1. Der Begriff „sonstige Leistung“

Unter einer sonstigen Leistung versteht man nach § 3a Abs 1 UStG eine Leistung, die nicht in einer Lieferung besteht. Erfasst sind damit sonstige Leistungen, die in einer aktiven Handlung (Tun) oder einer passiven Handlung (Dulden oder Unterlassen) bestehen können.

  • Tun: Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, Vermittlungsleistungen, Beförderungsleistungen

  • Dulden: Vermietungsleistungen, Überlassung von Rechten, Überlassung von gewerblichen Verfahren und Erfahrungen

  • Unterlassen: Verzicht auf die Wahrnehmung von Rechten, Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (Konkurrenzklauseln)

In der MwSt-RL 2006/112/EG werden sonstige Leistungen als „Dienstleistung“ bezeichnet.

Ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Leistung:

  • Eintrittskarten, Fahrkarten: Leistungsinhalt ist die Einräumung der Berechtigung, an einer Veranstaltung teilzunehmen bzw eine Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen. Es liegen sonstige Leistungen vor.

  • Firmenwert, Kundenstock: Basierend auf Swiss Re und , ist die Übertragung eines Kundenstocks oder Firm...

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