Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
2. Aufl. 2023
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S. 77Kapitel 3 Steuererklärungen und Kontakt mit den Behörden im Allgemeinen
3.1. Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung
Wie im Kapitel 1 bereits dargestellt, besteht in Österreich Umsatzsteuerpflicht und die Abzugsmöglichkeit von der Vorsteuer. Zu den steuerlichen Meldepflichten eines Unternehmers gehören in diesem Zusammenhang die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Umsatzsteuerjahreserklärung. In beiden Fällen sind Formularübermittlungen an das Finanzamt notwendig. Für die UVA wird das Formblatt U 30 und für die Jahressteuererklärung wird das Formblatt U 1 verwendet. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist prinzipiell jeden Monat durchzuführen. Eine Ausnahme besteht hier, wenn der Vorjahresumsatz € 100.000,-- nicht überschritten hat. Dann verlängert sich der Voranmeldezeitraum auf ein Quartal. Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt eigenständig und muss bis spätestens am 15. des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats (15. März bei monatlicher Meldung für den Monat Jänner; 15. Mai bei quartalsweiser Meldung für das 1. Quartal) via FinanzOnline an das Finanzamt übermittelt werden. Neben der Übermittlung muss auch die Schuld (wenn die Umsatzsteuer größer ist als die abz...