Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
2. Aufl. 2023
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S. 39Kapitel 2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Detail
2.1. Formvorschriften
Aufzeichnungen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind aus einkommensteuerrechtlicher und im Falle der Umsatzsteuerpflicht auch aus umsatzsteuerrechtlicher Notwendigkeit zu führen. Die Aufzeichnungsvorschriften sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt, In weiterer Folge sind die Aufzeichnungsnotwendigkeiten von den verschiedenen Berufsgruppen abhängig.
2.1.1. Ordnungsmäßigkeit
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung handelt es sich um kein geschlossenes und selbstkontrollierendes System wie bei der doppelten Buchhaltung. Um die gesetzlichen Vorschriften jedoch zu erfüllen, müssen zahlreiche Einzelaufzeichnungen durchgeführt werden, welche folgende Eigenschaften erfüllen müssen:
Laufende Erfassung in einem Einnahmen-Ausgaben-Journal
Die Erfassung soll chronologisch und somit in der zeitlichen Reihenfolge erfasst sein.
Nachvollziehbarkeit jedes einzelnen Betrages in der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung (bzw Umsatzsteuervoranmeldung) ist notwendig.
Spesenverteilung (dh Aufteilung der Ausgaben nach bestimmten Gruppen) nach der Einteilung in der Einkommensteuererklärung ist empfehlenswert.
Eine Überprüfung muss jederz...