Steuerrecht für Ärzte
1. Aufl. 2017
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S. 533. Buchhaltung und Details zu Betriebsausgaben
3.1. Die Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung stellt die wertmäßigen Beziehungen des Betriebes, dh den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten, Banken, Ämtern, Dienstnehmern und anderen Organisationen, nach außen dar. Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung erfasst chronologisch und systematisch den laufenden Geschäftsverkehr, ermittelt die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt und weist den Erfolg einer Rechnungsperiode aus.
3.1.1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Die Buchhaltung muss grundsätzlich den unternehmens- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Da die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausdrücklich Angehörige freier Berufe ausnimmt, wird in der Folge lediglich auf die abgabenrechtlichen Bestimmungen eingegangen.
Eine Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein. ...