Abrechnung von Beendigungsansprüchen
3. Aufl. 2022
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S. 76Kapitel 8: Sozialplanzahlungen
8.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Ein Sozialplan ist ein durch Betriebsvereinbarung festgelegtes „Maßnahmenpaket“, mit dem Ziel, Nachteile einer Betriebsänderung (zB Betriebsschließung, Betriebseinschränkung, Massenkündigungen; siehe dazu die Ausführungen im steuerlichen Teil unter Pkt .2) und dem damit häufig verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes für die betroffenen Arbeitnehmer abzufedern.
Hat der betroffene Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer, kann der Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erzwingen, sofern diese Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Belegschaft mit sich bringt (wobei nicht alle 20 Arbeitnehmer von einer Kündigung bedroht sein müssen).
Hat der Betrieb weniger als 20 Arbeitnehmer oder gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, steht es dem Arbeitgeber frei, mit den betroffenen Arbeitnehmern auf einzelvertraglicher Basis ein „Maßnahmenpaket“ – vergleichbar einem Sozialplan – zu vereinbaren.
Auch wenn ein Sozialplan abgeschlossen wird, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch jeder einzelnen Kündigung den zuständigen Betriebsrat (sofern es e...