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Dangl/Hofbauer

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

Fehler vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen (dbv)

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0809-8

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Abrechnung von Beendigungsansprüchen (3. Auflage)

S. 59Kapitel 7: Ersatzleistungen für nichtverbrauchte Urlaube

7.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Ein bei Ende des Dienstverhältnisses offener Urlaub ist in Geld auszubezahlen (= Urlaubsersatzleistung).

  • Dabei wird der für das laufende Urlaubsjahr gebührende Urlaub im aliquoten Ausmaß – für die Zeit vom Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Dienstverhältnisses – berechnet. Allfällige im laufenden Urlaubsjahr bereits verbrauchte Urlaubstage werden abgezogen.

  • Noch nicht verjährter Resturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren ist immer zur Gänze auszubezahlen.

  • Bei unbegründetem vorzeitigem Austritt geht der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für das laufende Urlaubsjahr im Umfang des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs von vier Wochen nicht verloren (, WD gegen job-medium GmbH in Liquidation).

Die Verjährungsfrist der Urlaubsersatzleistung beträgt ab Ende des Dienstverhältnisses 3 Jahre. Kürzere dienstvertragliche oder kollektivvertragliche Verfallfristen sind zu beachten.

Im Todesfall gebührt die Urlaubsersatzleistung den gesetzlichen bzw testamentarischen Erben.

7.1.1. Berechnung der Urlaubsersatzleistung

Die Berechnung der Urlaubsersatzleistung erfolgt in 3 ...

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