Abrechnung von Beendigungsansprüchen
2. Aufl. 2018
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S. 8611. Beendigungsansprüche bei Tod des Arbeitnehmers
11.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Wird das Dienstverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, ist zu beurteilen,
welche Entgeltansprüche bestehen und
an wen diese ausgezahlt werden müssen.
Die Erben haben Anspruch auf alle jene Bezüge, die der Verstorbene zur Zeit des Todes gegen seinen Arbeitgeber hätte geltend machen können. Dies allerdings nur dann, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt wird.
Wenn die Erben dem Arbeitgeber nicht bekannt sind, ist es empfehlenswert, mit der Auszahlung aller Ansprüche vorerst zuzuwarten. Es sollte dem Verlassenschaftsgericht mitgeteilt werden, welche Nettobezüge anfallen, und eventuell die Anfrage gestellt werden, wer diese gegebenenfalls zu erhalten hat.
Zur Abhandlung von Verlassenschaften ist das Bezirksgericht berufen, bei dem der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hatte.
Die Überweisung auf das Gehaltskonto des Verstorbenen kann nicht vorgenommen werden, wenn dieses mit dem Tod des Arbeitnehmers gesperrt wird.
11.2. GKK-Abmeldung
Durch den Tod des Dienstnehmers endet das Dienstverhältnis und seine Pflichtversicherung (§ 11 Abs 1 ASVG; vgl ). Das Datum für d...