Hofbauer/Dangl

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

Fehler vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen (dbv)

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7041-0712-1

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Abrechnung von Beendigungsansprüchen (2. Auflage)

S. 86

11.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Wird das Dienstverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, ist zu beurteilen,

  • welche Entgeltansprüche bestehen und

  • an wen diese ausgezahlt werden müssen.

Die Erben haben Anspruch auf alle jene Bezüge, die der Verstorbene zur Zeit des Todes gegen seinen Arbeitgeber hätte geltend machen können. Dies allerdings nur dann, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt wird.

Tipp

Wenn die Erben dem Arbeitgeber nicht bekannt sind, ist es empfehlenswert, mit der Auszahlung aller Ansprüche vorerst zuzuwarten. Es sollte dem Verlassenschaftsgericht mitgeteilt werden, welche Nettobezüge anfallen, und eventuell die Anfrage gestellt werden, wer diese gegebenenfalls zu erhalten hat.

Zur Abhandlung von Verlassenschaften ist das Bezirksgericht berufen, bei dem der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hatte.

Die Überweisung auf das Gehaltskonto des Verstorbenen kann nicht vorgenommen werden, wenn dieses mit dem Tod des Arbeitnehmers gesperrt wird.

11.2. GKK-Abmeldung

Durch den Tod des Dienstnehmers endet das Dienstverhältnis und seine Pflichtversicherung (§ 11 Abs 1 ASVG; vgl ). Das Datum für die Abmeldung ist der Todestag (Abmeldegrund „Tod d...

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