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Hofbauer/Dangl

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

Fehler vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen (dbv)

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7041-0712-1

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Dokumentvorschau
Abrechnung von Beendigungsansprüchen (2. Auflage)

S. 222. Abfertigung „neu“ - Betriebliche Vorsorge

2.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorge (Abfertigung „neu“) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die nach dem ins Unternehmen eingetreten sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen kommt das neue Abfertigungssystem auch für davor begonnene Dienstverhältnisse (siehe dazu § 46 und 47 BMSVG) in Betracht.

Die Abrechnung von Auszahlungen der Abfertigung „neu“ beim Ende von Dienstverhältnissen erfolgt durch die Betrieblichen Vorsorgekassen selbst und spielt daher für die Gehalts- und Lohnverrechnung idR keine Rolle.

Die Abfertigung „neu“ beschäftigt Arbeitgeber idR lediglich im aufrechten Dienstverhältnis. Der Arbeitgeber muss während des aufrechten Dienstverhältnisses jeweils von allen sv-pflichtigen Entgeltbestandteilen (jedoch ohne die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage oder Geringfügigkeitsgrenze zu beachten) einen Beitrag in Höhe von 1,53% an die Gebietskrankenkasse entrichten. Die Gebietskrankenkasse leitet diese Beiträge an die Betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse weiter.

Da das vorliegende Werk die Abrechnung von Beendigungsansprüchen zum Thema hat, wird im Folgenden nicht weiter auf die...

Abrechnung von Beendigungsansprüchen

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