Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
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S. 475
19.1. Allgemeines
Die außerbetriebliche Abrechnung umfasst die Verrechnung
der durch den Dienstgeber von den Dienstnehmern einbehaltenen Abzüge und
der vom Dienstgeber zu tragenden Abgaben
mit den entsprechend dafür vorgesehenen Stellen.
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Außerbetriebliche Stellen sind: | Abgerechnet wird: | |||
Gebietskrankenkasse | Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung + Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung + Schlechtwetterentschädigungsbeitrag + Service-Entgelt + ev. Dienstgeberabgabe + ev. BV-Beitrag + ev. Auflösungsabgabe + ev. Berücksichtigung eines Haftungsbetrags | |||
Finanzamt | Lohnsteuer + Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds + Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | |||
Stadt(Gemeinde)kasse | Kommunalsteuer + nur für das Bundesland Wien die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien | |||
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse | Zuschläge für die Sachbereiche + Urlaubsregelung + Abfertigungsregelung inkl. ev. betrieblicher Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge | siehe dazu Kapitel 15. | ||
+ Überbrückungsgeld + Winterfeiertagsregelung + Schlechtwetterregelung + Ausbildungsumlage | ||||
S. 47619.2. Abrechnung mit der Gebietskrankenkasse
Der Dienstgeber ist verpflichtet, die/den
auf seine Kosten und Gefahr an die zuständige Gebietskrankenkasse (→ 5.3.) abzuführen.