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Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3034-2

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung im Baugewerbe (4. Auflage)

S. 461

18.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Rechtsgrundlage ist das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). Die betriebliche Vorsorge (die Abfertigung „neu“) ist ein verändertes Abfertigungs- bzw. Vorsorgesystem, welches anstelle des bisherigen leistungsorientierten Abfertigungssystems ein beitragsorientiertes System im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens vorsieht.

Das BMSVG ist (als BMVG) mit in Kraft getreten und ist grundsätzlich auf alle Dienstverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem liegt (für sog. „Neufälle“). Demnach gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben (für sog. „Altfälle“), das bisher geltende Abfertigungsrecht (→ 17.2.3.1.) weiter, außer es wird (wurde) eine Vereinbarung des Übertritts (→ 18.1.6.) in das „neue“ Abfertigungsrecht getroffen.

Die Regelungen des BMSVG sind auch auf Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte anzuwenden.

Die Regelungen des BMSVG gelten seit auch für

  • freie Dienstverhältnisse im Sinn des § 4 Abs. 4 ASVG,

  • freie Dienstverhältnisse von geringfügig beschäftigten Personen sowie für

  • freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern im Sinn des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG.

Freie Dienstnehmer im Sinn des ASVG unterliegen dahe...

Personalverrechnung im Baugewerbe

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