Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
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S. 394
16.1. Allgemeines
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des
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Diese Personen sind Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts. Aus diesem Grund gelten für diese vollinhaltlich alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Besonderheiten dieser Personen liegen nur im abgabenrechtlichen Bereich.
Diese Personen sind steuerliche Arbeitnehmer und haben daher bei Antritt ihres Dienstverhältnisses ihre Identität nachzuweisen (→ 5.3.).
Diese Personen sind sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmer und demnach zur Sozialversicherung anzumelden.
16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in
S. 395Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid ausgestellt.
Die lohnsteuerliche Behandlung und die sonstige abgabenrechtliche Behandlung der ...