Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
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S. 115
8.1. Allgemeines
In diesem Teil wird die Abrechnung von laufenden Bezügen für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge behandelt.
Die Abrechnung für andere Dienstnehmergruppen (z.B. geringfügig beschäftigte Dienstnehmer) und für bestimmte Bezugsbestandteile (z.B. Überstunden, Sonderzahlungen) wird in späteren Teilen besprochen.
Laufende Bezüge sind Bezüge, die während der normalen Lohnzahlungszeiträume laufend verdient werden.
Das Abrechnungsschema für laufende Bezüge umfasst:
S. 1168.2. Abrechnungsperioden
Den Zeitraum, für den der Bezug des Dienstnehmers abgerechnet wird, bezeichnet man als Abrechnungsperiode.
Man unterscheidet dabei:
8.3. Grundbezug
Unter dem Grundbezug versteht man die laufende Geldleistung, deren Höhe durch den anzuwendenden Kollektivvertrag bzw. durch eine Einzelvereinbarung festgelegt ist und die sich auf Grund der für das Dienstverhältnis geltenden Normalarbeitszeit bzw. vereinbarten Teilarbeitszeit ergibt.
Die gesetzlich geregelte Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Einige Kollektivverträge sehen jedoch eine geringere Normalarbeitszeit vor, wie z.B. der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie (Angestellte und Arbeiter) mit 39 Stunden pro Woche.
Bei vereinba...