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Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3034-2

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Personalverrechnung im Baugewerbe (4. Auflage)

S. 9

3.1. Sozialversicherung – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die

1)

Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für

Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege, und

Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.).

2)

Die Unfallversicherung

verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und

behandelt deren Folgen;

vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen.

3)

Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel

des Alters,

der Arbeitsunfähigkeit und

des Todes.

4)

Die Arbeitslosenversicherung gewährt u.a. Geldleistungen in Form von

Arbeitslosengeld,

Altersteilzeitgeld,

Bildungsteilzeitgeld und

Weiterbildungsgeld.

3.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

S. 103.1.2.1. Pflichtversicherung
3.1.2.1.1. Geltungsbereich

Das ASVG regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen. Als im Inland beschäftigt gelten unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

Sonderbestimmungen sichern diesen Status unter bestimmten Voraussetzungen auch für die ins Ausland entsendeten Dienstnehmer.

3.1.2.1.2. Geltungsdauer

Die Pflichtve...

Personalverrechnung im Baugewerbe

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