Pauschalierungen im EStG und UStG
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 285. Die Pauschalierung für Kleinunternehmer (§ 17 Abs 3a EStG)
Durch das Steuerreformgesetz 2020 wurde für Veranlagungsjahre ab 2020 erstmals eine zusätzliche, gesetzliche Pauschalierungsform für die Ermittlung des Gewinnes bei Kleinunternehmern geschaffen. Die Rechtsnorm dieser Pauschalierung stellt der neu erfasste § 17 Abs 3a EStG dar. Dabei handelt es sich wie bei der gesetzlichen Basispauschalierung um eine Pauschalierung der Betriebsausgaben. Grund für die Schaffung dieser neuen Pauschalierungsform ist laut BMF das Fehlen einer Sondervorschrift für Kleinunternehmer, wodurch gerade für kleine Betriebe der Verwaltungsaufwand zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen unverhältnismäßig hoch ist. Das BMF geht davon aus, dass dabei ca 350.000 Kleinunternehmer umfasst sind, und schätzt neben 111 € jährlichem Verwaltungseinsparungspotenzial je Kleinunternehmen (gesamt: 38,85 Mio. €) auch eine durchschnittliche, jährliche Steuerentlastung von 215 € je Unternehmen (gesamt: 75,25 Mio. €).
5.1. Höhe und Funktionsweise
Wie bei der gesetzlichen Basispauschalierung handelt es sich auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung um eine Pauschalierungsform der Betriebsausgaben, die durch Pauschalsätze der Betriebseinnahmen be...