Optimierung der Familienstiftung
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 99II. Jahresabschluss der Privatstiftung
A. Allgemeines
301
§ 18 PSG verweist auf unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und verpflichtet so die Privatstiftung zur sinngemäßen Anwendung von Teilen des dritten Buches des „HGB“. Der Gesetzgeber hat es iRd Umstellung des HGB auf das UGB übersehen, den Verweis in § 18 PSG anzupassen. Allerdings sieht Art XXX Abs 2 HaRÄG vor, dass der Verweis des § 18 PSG auf das HGB nunmehr als auf das UGB gemacht zu verstehen ist. Dies bedeutet, dass die Privatstiftung - auch für Geschäftsjahre ab 2007 - zur unternehmensrechtlichen Buchführung und zur jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses samt Lagebericht verpflichtet ist. Durch die Anwendung des UGB wird ein einheitlicher Standard zur Erfassung des Vermögens der Privatstiftung geschaffen. Aufzeichnung von Banken oder Hausverwaltern für die Privatstiftung können als Nebenbücher betrachtet werden. Die Rechnungslegungsbestimmungen des UGB sind auch in Bezug auf die Privatstiftung im Lichte ihrer unionsrechtlichen Grundlagen auszulegen. Nicht anwendbar sind unter anderen die Bestimmungen über Ausschüttungssperren sowie über den Ausweis eigener Aktien. Als „offizielle“ Auslegungshilfen für die Rechnungslegung der Privatstiftun...