Nachhaltigkeitsrecht für Banken
1. Aufl. 2023
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S. 28510. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten iRd Conduct-Regelungen im Wertpapierbereich
10.1. Die Conduct-Regelungen im Wertpapieraufsichtsrecht
Unter „Conduct-Aufsicht“ wird im Aufsichtsrecht die Verhaltensaufsicht verstanden, welcher der Begriff der prudenziellen Aufsicht gegenübersteht. Während bei der prudenziellen Aufsicht im Wesentlichen die Erhaltung der Solvenz von Finanzinstitutionen im Vordergrund steht, geht es bei der Conduct-Aufsicht darum, die Einhaltung bestimmter Verhaltenspflichten sicherzustellen. Im Wertpapierbereich spricht man in diesem Zusammenhang von den Wohlverhaltensregeln, die dem Schutz der Anleger dienen. Die Wohlverhaltensregeln bezwecken allerdings nicht den Schutz des individuellen Anlegers und bilden demnach keine direkte Anspruchsgrundlage für zivilrechtliche Schadenersatzforderungen. Vielmehr soll durch die in den Wohlverhaltensregeln festgelegten Verhaltenspflichten iSe „kollektiven Verbraucherschutzes" die Gesamtheit der Anleger geschützt werden.
Auf europäischer Ebene sind die Wohlverhaltensregeln in der MiFID II und einigen delegierten Rechtsakten zur MiFID II geregelt. Die innerstaatliche Umsetzung der MiFID II Regelungen und der delegierte...