Nachhaltigkeitsrecht für Banken
1. Aufl. 2023
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S. 1817. Integration von ESG in die Banksteuerung
7.1. Rolle von Banken im EU-Aktionsplan zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen
Mit der Zielsetzung, die globale Erderwärmung auf maximal 2 °C, vorzugsweise auf 1,5 °C, im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, haben 196 Vertragsparteien auf der UN-Klimakonferenz „COP 21“ am in Paris einen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag zum Klimawandel angenommen. Dieser bildet einen rechtlich bindenden Rahmen für die Umsetzung der zuvor von der UN-Generalversammlung am mit der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedeten richtungsweisenden Resolution, in der 17 Ziele (SDG) für nachhaltige Entwicklung, heruntergebrochen in 169 einzelne Vorgaben, festgelegt wurden.
Nach mehreren Versuchen auf vorausgehenden Klimakonferenzen sind die Agenda 2030 und Pariser Abkommen insofern als Meilensteine im multilateralen Klimaschutzprozess zu bezeichnen, da es zum ersten Mal gelungen ist, konkrete Nachhaltigkeitsziele zu vereinbaren und zumindest die große Anzahl der unterzeichnenden Nationen mit einem verbindlichen Abkommen zu verpflichten, ehrgeizige Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung...