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Schmidt

Kryptowährungen und Blockchains

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4049-5

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Dokumentvorschau
Kryptowährungen und Blockchains (1. Auflage)

S. 15622. Kryptowährungen im Arbeitsrecht

22.1. Kann das einem Arbeitnehmer gebührende Entgelt auch in Kryptowährung ausbezahlt werden?

Wegen des Grundsatzes der Konsumsouveränität des Arbeitnehmers ist das diesem gebührende Entgelt grundsätzlich als Geldbezug zu leisten; dabei ist unter Geld das vom Staat anerkannte und mit Annahmezwang ausgestattete Zahlungsmittel zu verstehen. Kryptowährungen stellen somit keinen Geldbezug dar. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer kann das Entgelt somit nicht in Kryptowährung ausbezahlt werden.

22.2. Wie wirkt sich die Volatilität bei Leistung des Entgelts in Kryptowährung aus?

Aber auch bei Vorliegen einer Vereinbarung (→ 22.1) erscheint es zweifelhaft, ob das gesamte Entgelt in dieser Form geleistet werden kann: Aufgrund der Volatilität von Kryptowährungen (→ 14.2) kann es bei einem starken Kursverfall zur Unterentlohnung kommen.

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