Investmentfonds in Fallbeispielen
3. Aufl. 2017
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S. 20II. Aufbau der steuerlichen Nachweise sowie der Steuererklärungen
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Im Rahmen der Steuerrechnungen gab es eine Anpassung an die Neuregelungen durch das BudgBG 2011. Die Steuerdaten der InvF („steuerliche Behandlung“) wurden nach Erlassung des BudgBG 2011 anfänglich mit ÜbergangsVO (FMV 2012) geregelt; auf diese Daten wird überblicksmäßig eingegangen. Die endgültige FondsmeldeVO (FMV 2015) gilt für seit dem bei der ÖKB eingehende Meldungen. Steuerliche Behandlungen seit dem werden durch die ÖKB nach Vorgaben des BMF auf Grundlage der durch den steuerlichen Vertreter gemeldeten Daten erstellt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Programmierung und somit auch die erstellte steuerliche Behandlung durch die ÖKB erfolgen. Abweichende Meinungen (der Banken bzw von Steuerpflichtigen) werden daher nicht von der steuerlichen Behandlung berücksichtigt. Frühere steuerliche Behandlungen wurden durch den steuerlichen Vertreter – nach dessen Rechtsmeinung – erstellt bzw der Betrag der KESt an die ÖKB gemeldet, die diesen veröffentlicht. Die Webpage der ÖKB (www.profitweb.at) zeigt folgende drei Kategorien für Nachweise:
KESt-Meldefonds seit (aktuell): Darstellung der Steuerdaten ...